FAQ
Diebstahlschaden/ Wiederbeschaffung Navigationssysteme 13.04.2009
Navi oder Radio gestohlen ?
Ob ein Versicherer beim Diebstahl eines Navigationsgerätes den Neupreis oder den Preis für ein Gebrauchtgerät erstatten muss, wurde durch ein Gericht, Amtsgericht Essen mit Urteil vom 31. August 2007 entschieden (Az.: 20 C 1/07
Wird aus einem Fahrzeug ein fest eingebautes Navigationsgerät gestohlen, so muss der Teilkaskoversicherer nur den Preis für ein gleichwertiges Gebrauchtgerät erstatten. Einen Anspruch auf eine Neuwertentschädigung hat der Versicherungsnehmer nicht.
Haben Sie einen Schaden, schreiben Sie uns an - wir bieten Ihnen oder vermitteln gerne ein entsprechendes Gerät. Sicher, schnell und unkompliziert erhalten Sie bei uns preiswert Ihr Ersatzgerät.
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Ob ein Versicherer beim Diebstahl eines Navigationsgerätes den Neupreis oder den Preis für ein Gebrauchtgerät erstatten muss, wurde durch ein Gericht, Amtsgericht Essen mit Urteil vom 31. August 2007 entschieden (Az.: 20 C 1/07
Wird aus einem Fahrzeug ein fest eingebautes Navigationsgerät gestohlen, so muss der Teilkaskoversicherer nur den Preis für ein gleichwertiges Gebrauchtgerät erstatten. Einen Anspruch auf eine Neuwertentschädigung hat der Versicherungsnehmer nicht.
Haben Sie einen Schaden, schreiben Sie uns an - wir bieten Ihnen oder vermitteln gerne ein entsprechendes Gerät. Sicher, schnell und unkompliziert erhalten Sie bei uns preiswert Ihr Ersatzgerät.
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